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Kontakt und Tips für Webseitenbetreiber, Webmaster und Webdesigner |
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Tips für Webseitenbetreiber Sie benötigen Hilfe bei der Impressum-Erstellung für Ihre Webseite oder die Webseiten Ihrer Kunden als betreuende Internet-Agentur für Konzeption, Webdesign, Online-Marketing, CMS und Suchmaschinenoptimierung ? Dann können Sie den Impressum-Assistenten von der Deutschen Anwaltshotline aufrufen. Dieser Online-Assistent nimmt Rückgriff auf das Telemediengesetz (TMG) und den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV), in denen z.B. geregelt ist, welche Informationen und Pflichtangaben das Impressum einer Webseite enthalten sollte. Der Webimpressum-Assistent berücksichtigt die häufigsten Berufe und Rechtsformen, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Webimpressum-Assistent stellt auch keine Rechtsberatung dar, sondern entwickelt ein Musterimpressum anhand der eingegebenen Daten. Die Benutzung des Webimpressum-Assistenten erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und für die Richtigkeit kann von der Deutschen Anwaltshotline selbstredend keine Haftung übernommen werden, weil eine Überprüfung durch die angeschlossenen Anwälte nicht möglich ist. Im konkreten Einzelfall sollte daher ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden (z.B. bundesweit tätige Rechtsanwälte Sievers & Collegen oder Anwälte der Deutsche Anwaltshotline) oder die zuständige Standes- oder Interessensvertretung befragt werden, um sicherzustellen, dass das Impressum alle erforderlichen Pflichtangaben enthält. Weitere Informationen zur Impressumspflicht von Webseiten bieten z.B. auch die Webseite Links & Law sowie das Internet-Portal eRecht24 mit aktuellen Informationen zum Internetrecht bzw. Onlinerecht.
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